| Sittenwidrige  Anstiftung zum Lohndumping durch die Verantwortlichen der Bundesanstalt für  Arbeit?  von  Hans-Dieter Wege  Nachfolgendes versteht man unter Sittenwidrigkeit:
 Sittenwidrigkeit
 
 Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (Verstoß  gegen die guten Sitten). Unter den guten Sitten ist eine in der Gesellschaft  vorherrschende Rechts- und Sozialmoral zu verstehen. Die Sittenwidrigkeit eines  Rechtsgeschäfts kann sich aus dem Inhalt (z. B. Verstoß gegen die Menschenwürde  oder die Familienordnung) oder aus dem Gesamtcharakter ergeben:
 Hier kann man Alles dazu lesen:
 http://www.rechtslexikon-online.de/Sittenwidrigkeit.html
 Die Verantwortlichen der Bundesanstalt für Arbeit haben aber  anscheinend so ihre eigenen Wertungen für den Begriff der Sittenwidrigkeit, so  konnte man am 01.03. 2010 hierzu lesen:
 Neue Prüfgrenze bei  Lohnwucher
 
 Bundesarbeitsagentur sieht sittenwidrigen Lohn bei „deutlich unter  3 Euro die Stunde“ - Massive Kritik von Gewerkschaften:(Mainz) Die  Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine umstrittene Prüfgrenze für sittenwidrige  Löhne eingeführt. Dies geht aus einer Dienstanweisung der Zentrale in Nürnberg  hervor. Die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sollen gegen sittenwidrige Löhne für  Hartz IV-Empfänger erst vorgehen, wenn die Löhne „im Regelfall deutlich unter 3  Euro pro Stunde“ liegen. Gegenüber REPORT MAINZ bestätigte BA-Vorstand Heinrich  Alt: „Drei Euro wäre für mich immer die Grenze, wo ich sagen würde, hier fängt  zumindest eine harte Prüfung an, ist das ein sittenwidriger Lohn oder ist es  keiner.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt  Sittenwidrigkeit dagegen in der Regel bereits dann vor, wenn der Stundenlohn  ein Drittel unter dem Tariflohn bzw. unter dem ortsüblichen Lohn liegt. Dies  ist häufig schon bei Löhnen zwischen drei und sieben Euro pro Stunde der Fall.
 
 http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=6067384/1pacxu1/index.html
 Nimmt man hierzu jetzt die Äußerungen von BA-Vorstand Heinrich Alt  als Maß, so könnte es ja sogar sein, wenn nach Ansicht der Verantwortlichen die  Sittenwidrigkeit erst bei deutlich unter 3 Euro liegen könnte, dass ein sittenwidriger Stundenlohn erst bei einer  Höhe von 2,01 Euro beginnt.
 Meiner Meinung nach scheint es sich bei dieser  Anweisung/Richtlinie der BA an ihre Agenturen um eine unzulässige und abstrakte  Vorgabe zu handeln, die in meinen Augen auch den Tatbestand zur Anstiftung von  Straftaten erfüllt. Würde man z.B. von der Zahlung eines Stundenlohnes von 2,01 Euro ausgehen, so  könnten Unternehmer die so genannten 400 Euro-JobberInnen in diesem Moment fast  200 Stunden im Monat beschäftigen.
 
 Da alle diese Personen, zumindest wenn sie alleinstehend wären, in  diesem Moment auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen wären, würden die  Beiträge der Arbeitnehmer in die Arbeitslosenversicherung, aber auch alle  gezahlten Steuern in einer unzulässigen und ich meine auch strafbaren Art und  Weise ausschließlich zum Vorteil von Unternehmern herangezogen werden. Und auch  die zu zahlenden Leistungen für Kranken-,Pflege-, und Rentenversicherungsbeiträge  für diese VollzeitarbeitnehmerInnen würden alle zu Lasten der Allgemeinheit  gehen.
 
 In der Oldenburger Bürgerzeitung konnte man zu diesem Thema heute  den einkopierten Kommentar lesen, den ich hier teilweise wieder geben möchte:
 
 „Ein schönes Beispiel ist  Schweden: Wer nicht annähernd den “Durchschnittslohn”, ähnlich ermittelt wie  hierzulande die “Vergleichsmiete”, zahlt oder zahlen kann, dem wird als nicht  wettbewerbsfähig schlicht staatlicherseits der Laden geschlossen.
 So etwas wie zu Recht  getrickste Reallöhne in deutschen Hotels von -1,25- pro Stunde für Putzkräfte gäbe  es dort nicht - schon gar nicht in Nobelhotels wie dem Atlantic. So einfach  kann das sein…“
 
 www.buerger-zeitung.de/2010/02/17/graf-fordert-ruecktritt-von-vizekanzler-guido-westerwelle
 Das finde ich vollkommen richtig, was die Schweden da vorgeben und  vor leben. Das ist auch genau meine Meinung, wer seine Mitarbeiter nicht  vernünftig bezahlen kann, der muss seine Arbeit dann eben selbst erledigen. Das  Recht auf Faulheit mancher Unternehmer wäre damit dann erledigt.
 Ich erwarte zu diesen Richtlinien oder Anweisungen der BA eine Strafanzeige  wegen sittenwidriger Beihilfe zum Lohndumping gegen die Verantwortlichen. Mal  abwarten, ob sich zumindest irgendein Politiker traut so eine notwendige  Anzeige vor zu nehmen.
 Eine solche Strafanzeige ist in meinen Augen allerhöchste Eisenbahn!
 
 Die betroffenen ArbeitnehmerInnen und Erwerblosen sowie ihre UnterstützerInnen  sollten sich daher am 20.3. 2010 auch auf den Weg nach Essen machen, Widerstand  gegen diese asozialen Gesetze, Richtlinien und Anweisungen ist dringender  notwendig als je zuvor.
 
 Es scheint schon lange nicht mehr nur um Hartz IV zu gehen!
 
 Also, auf nach Essen,  am 20.03. 2010!
 "Zwingen wir die  Profiteure zur Kasse!"
 Wir zahlen nicht für  eure Krise!
 
 Hans-Dieter Wege, Oldenburg
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